Abteimusikschule Brauweiler
  Gebührenordnung
 
Gebührenordnung der Abteimusikschule Brauweiler



§ 1 Gebührenpflicht
(1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Abteimusikschule Brauweiler und den Verleih von schuleigenen Instrumenten werden folgende Gebühren regulär erhoben:

* Einzelunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
100,- € pro Monat für 4 x 30 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Zweier-/Gruppenunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
60,- € pro Monat für 4 x 30 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Einzelunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
150,- € pro Monat für 4 x 45 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Zweier-/Gruppenunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
90,- € pro Monat für 4 x 45 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Einzelunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
200,- € pro Monat für 4 x 60 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Zweier-/Gruppenunterricht (gültig für jedes Kursangebot):
120,- € pro Monat für 4 x 60 Minuten Unterricht (1 x wöchentlich)

* Instrumentenverleih der Abteimusikschule Brauweiler:
Der Preis wird - je nach Instrument - individuell zwischen
40,- € und 220,- € pro Monat festgelegt.
Die max. Ausleihdauer liegt bei 24 Monaten,
anschließend kann das Instrument gekauft werden.

(2) Für den Unterricht in Ergänzungsfächern oder Zweitfächern werden die Gebühren um 20% gesenkt, sofern der/die Teilnehmer/in selber Schüler/in der Musikschule im Hauptfachunterricht ist.

(3) Für alle angebotenen Kurse / Unterrichte ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25,- € vor Beginn des Vertragsverhältnisses in bar an die Musikschule zu entrichten.


§ 2
Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen grundsätzlich
und ausnahmslos die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.



§ 3
Fälligkeit

(1) Die Gebühren können nicht individuell bezahlt werden.
Die Bezahlung erfolgt rückwirkend am Ende des Monats.
(2) Zahlungen am Ende eines Quartals sind nicht zulässig.



§ 4
Ermäßigungen

Ermäßigungen wie beispielsweise "Familienermäßigung" oder
"Geschwisterermäßigung" sind bei uns nicht
vorgesehen.


§ 5
Zahlungsweise

Bei allen Zahlungen verpflichten Sie sich, die Gebühren ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat von folgendem Konto einziehen zu lassen:

Kontoinhaber: Leon Franke
IBAN: DE08 3705 0299 0156 2787 15
BIC: COKSDE33XXX
Verwendungszweck: "Musikschulgebühr Abteimusikschule Brauweiler / Name Kursteilnehmer/in / Mandatsreferenz bzw. Kundennummer"



§ 6
Sonstiges

(1) Der/Die Schüler/in erhält regulär vier Unterrichtseinheiten pro Kalendermonat. Erhält er/sie aus besonderen Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat, weniger als vier Unterrichtseinheiten pro Kalendermonat, so wird für jede weniger gehaltene Unterrichtseinheit ein Viertel der zu zahlenden Monatsgebühr in besonderen Fällen zurückerstattet.

(2) Unterrichtsversäumnisse des Schülers / der Schülerin entbinden nicht von der Zahlung der Unterrichtsgebühr. Nimmt der/die Schüler/in längere Zeit und krankheitshalber am Unterricht nicht teil, so sind in besonders begründeten Fällen Ausnahmeregelungen individueller Art ausschließlich durch die Musikschulleitung möglich.

(3) Abmeldungen sind der Schulordnung gemäß nur zum Schuljahreswechsel und zum Halbjahresende möglich. Abmeldungen müssen mindestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Erfolgt keine ordnungsgemäße Abmeldung, so verlängert sich das Unterrichtsverhältnis automatisch um ein weiteres Halbjahr zu den im Vertrag angegebenen und hiernach unverändert gültigen Konditionen.



§ 7
Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt zum 18.09.2023 in Kraft.
Stand: Version 08 vom 18. September 2023



§ 8 Weitere Tarife

Weitere hier nicht erwähnte Tarife, sowie Sondertarife und Angebotstarife entnehmen Sie bitte der Startseite dieser Homepage oder einer schriftlichen Aussage des Schulleiters.

 
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