Abteimusikschule Brauweiler
  Aktuelles
 

Corona-Regelungen ab dem 01. April 2022
Musikschulleitung: Leon Franke am 30.03.2022 um 09:00 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

mit dieser kurzen Mitteilung möchten wir Sie/Euch darüber informieren, dass auch über den 01.04.2022 hinaus im gesamten Gebäude der Abteimusikschule unverändert eine medizinische Schutzmaske oder eine FFP2-Maske getragen werden muss; dies gilt selbstverständlich auch für die gesamte Dauer der Unterrichte mit Ausnahme des Gesangsunterrichtes.

Ferner gilt weiterhin die sog. „3G-Regelung“ (ausgenommen der Gesangsunterricht, hier gilt weiterhin die sog. „2G-Plus-Regelung“).

Des Weiteren gilt das Hygienekonzept der Abteimusikschule Brauweiler (s. u.) unverändert weiter mit Ausnahme der verpflichtenden Desinfektion der Hände aller Schüler/innen bzw. Kursteilnehmer/innen. Dies ist ab dem 01.04.2022 nicht mehr verpflichtend vorgesehen, gleichwohl bieten wir es weiterhin sehr gerne auf Nachfrage an.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

Corona-Regelungen ab dem 04. März 2022
Musikschulleitung: Leon Franke am 08.03.2022 um 14:55 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

seit Freitag, den 04. März 2022 fallen die Musikschulangebote glücklicherweise wieder unter die sog. „3G-Regelung“. Ausgenommen hiervon ist lediglich der Gesangsunterricht, hierfür gilt weiterhin die sog. „2G-Plus-Regelung“. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen. Bei Schülerinnen und Schülern, die älter als 16 Jahre sind, muss eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

Corona-Regelungen ab dem 24. November 2021
Musikschulleitung: Leon Franke am 24.11.2021 um 11:40 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

was gestern noch galt, gilt heute leider schon nicht mehr. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einen aktualisierten Überblick über die neuen Regelungen an der Abteimusikschule Brauweiler geben:

An der Abteimusikschule Brauweiler gilt aufgrund der neuen behördlichen Anordnungen zum jetzigen Zeitpunkt leider ausnahmslos die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass ab dem 16. Lebensjahr nur noch geimpfte oder genesene Personen (jeweils mit Nachweis) am Unterricht teilnehmen können; dies gilt unsererseits auch für das (Lehr-)Personal.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises bis zum 16. Lebensjahr als getestete Personen. Bei Schülerinnen und Schülern, die älter als 16 Jahre sind, muss eine entsprechende Bescheinigung der Schule vorliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.

Wir bitten alle unsere Schülerinnen und Schüler um Verständnis, dass unsere Lehrkräfte explizit verpflichtet sind, die amtlichen Nachweise über die Immunisierung oder eine entsprechende Schulbescheinigung / Schülerausweis zu kontrollieren. Für alle oben genannten Nachweise ist es unbedingt erforderlich, diese zu jeder Unterrichtsstunde mitzuführen.

Des Weiteren gilt für alle Unterrichtsangebote in Präsenz die Beachtung der gültigen Hygiene- und Infektionsschutzstandards als Grundlage. Folgendes Hygiene-Konzept ist somit unverändert durch die Abteimusikschule Brauweiler umzusetzen:

* Eltern oder Personen, die die Schüler/innen zur Unterrichtsstunde bringen oder abholen, warten bitte außerhalb des Gebäudes; somit ist zu vermeiden, dass sich Gruppen in den Wartebereichen und den Treppenaufgängen innerhalb des Gebäudes begegnen oder bilden.

* Jede Schülerin / jeder Schüler kommt "pünktlich" zum Unterricht, jedoch nicht früher; das Musikschulgebäude darf nicht eher, als zu Beginn der Unterrichtsstunde aufgesucht werden, wobei alle Schüler/innen das Gebäude stets alleine betreten.

* Der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Schüler/in und Lehrer/in muss immer und uneingeschränkt eingehalten werden.

* Vor dem Betreten des Gebäudes und während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, entweder in Form einer medizinischen Schutzmaske oder einer FFP2-Maske; sofern diese nicht mitgebracht wird, darf das Gebäude nicht betreten werden.

* Der Mund-Nasenschutz darf zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Gebäudes abgelegt werden.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen bekommen vor Beginn der Unterrichtsstunde die Hände durch die Lehrkräfte desinfiziert.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen benutzen ausschließlich ihre eigenen Instrumente und ihr eigenes Notenmaterial, da die Musiklehrer/innen derzeit nichts stellen dürfen; eine Ausnahme bildet das Klavier, das nach jeder Benutzung durch die Lehrkraft desinfiziert wird.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen sind angehalten, möglichst nichts zu berühren, wie bspw. Notenpulte, da diese nur durch die Lehrkräfte unseres Hauses ausgerichtet werden dürfen.

* Gruppen- und Ensembleunterrichte sind bis maximal fünf Personen zulässig.

* Schüler/innen und Kursteilnehmer/innen mit jeglichen Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Durchfall, Schnupfen oder Unwohlsein bleiben bitte zu Hause.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

Aktuelle Corona-Regelungen im Überblick
Musikschulleitung: Leon Franke am 22.11.2021 um 09:40 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

aufgrund der aktuell weiter steigenden Infektionszahlen und der vermehrt aufkommenden Rückfragen, möchten wir Ihnen einen kompakten Überblick über die aktuell geltenden Regelungen an der Abteimusikschule Brauweiler geben:

An der Abteimusikschule Brauweiler gilt zum jetzigen Zeitpunkt die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene und Getestete Personen (Test nicht älter als maximal 24 Stunden) am Unterricht teilnehmen können. Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises als getestete Personen; Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Test den getesteten Personen gleichgestellt.
Alle nicht mehr schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler bitten wir um Verständnis, dass unsere Lehrkräfte verpflichtet sind, sich von Ihnen einen Nachweis über die Immunisierung oder ein Testergebnis von einer offiziellen Teststelle vorlegen zu lassen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Für alle genannten Unterrichtsangebote in Präsenz gilt die Beachtung der gültigen Hygiene- und Infektionsschutzstandards als Grundlage. Folgendes Hygiene-Konzept ist somit unverändert durch die Abteimusikschule Brauweiler umzusetzen:

* Eltern oder Personen, die die Schüler/innen zur Unterrichtsstunde bringen oder abholen, warten bitte außerhalb des Gebäudes; somit ist zu vermeiden, dass sich Gruppen in den Wartebereichen und den Treppenaufgängen innerhalb des Gebäudes begegnen oder bilden.

* Jede Schülerin / jeder Schüler kommt "pünktlich" zum Unterricht, jedoch nicht früher; das Musikschulgebäude darf nicht eher, als zu Beginn der Unterrichtsstunde aufgesucht werden, wobei alle Schüler/innen das Gebäude stets alleine betreten.

* Der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Schüler/in und Lehrer/in muss immer und uneingeschränkt eingehalten werden.

* Vor dem Betreten des Gebäudes und während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, entweder in Form einer medizinischen Schutzmaske oder einer FFP2-Maske; sofern diese nicht mitgebracht wird, darf das Gebäude nicht betreten werden.

* Der Mund-Nasenschutz darf zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Gebäudes abgelegt werden.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen bekommen vor Beginn der Unterrichtsstunde die Hände durch die Lehrkräfte desinfiziert.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen benutzen ausschließlich ihre eigenen Instrumente und ihr eigenes Notenmaterial, da die Musiklehrer/innen derzeit nichts stellen dürfen; eine Ausnahme bildet das Klavier, das nach jeder Benutzung durch die Lehrkraft desinfiziert wird.

* Alle Schüler/innen & Kursteilnehmer/innen sind angehalten, möglichst nichts zu berühren, wie bspw. Notenpulte, da diese nur durch die Lehrkräfte unseres Hauses ausgerichtet werden dürfen.

* Gruppen- und Ensembleunterrichte sind bis maximal fünf Personen zulässig.

* Schüler/innen und Kursteilnehmer/innen mit jeglichen Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Durchfall, Schnupfen oder Unwohlsein bleiben bitte zu Hause.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

Corona-Regelungen ab dem 15. November 2021
Leon Franke am 16.11.2021 um 10:26 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

aufgrund der aktuell leider stetig steigenden Infektionszahlen, möchten wir einen kurzen Überblick über die aktuelle Situation geben:

Seit Freitag, den 29. Oktober 2021 gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Wie Sie sicherlich wissen, entfiel mit dieser auch von offizieller Seite her an allgemeinbildenden Schulen die Maskenpflicht am Sitzplatz. Diese Regelung betrifft aber nicht die geltenden Maßnahmen an Musikschulen. Es ist demnach unbedingt erforderlich, dass die Masken zu jedem Zeitpunkt - sowohl von den Schüler/innen, als auch von den Lehrer/innen - getragen werden, auch am Sitzplatz mit ausreichendem Sicherheitsabstand und dauerhafter Durchlüftung der Unterrichtsräume. Eine Ausnahme hier bildet lediglich noch der Gesangs- und Blockflötenunterricht, hier gilt durch die Art des Unterrichtes bedingt die 3G-Regel.

Das weitere Hygienekonzept mitsamt der Hygieneregeln bleibt hiervon unberührt; alle Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

Corona-Regelungen ab dem 20. August 2021
Leon Franke am 19.08.2021 um 09:32 (UTC)
 Liebe Musikschüler/innen, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer/innen,

die aktuelle und neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (mit Gültigkeit ab dem 20. August 2021) ist ausgelegt auf den Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen alle Angebote und Möglichkeiten wieder frei zugänglich sind. Ergänzend zu den weiterhin unverändert gültigen Schutzmaßnahmen gilt die allgemeine "3-G-Regel", wobei Schülerinnen und Schüler, die ohnehin schon in den Kitas und den Schulen getestet werden, sich nicht separat testen lassen und dies auch nicht gesondert nachweisen müssen.

Die aktuellen Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bitte bleiben Sie gesund und passen Sie immer gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

Mit musikalischen Grüßen,

L. Franke
- Musikschulleitung Abteimusikschule Brauweiler -
 

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