Abteimusikschule Brauweiler
  Schulordnung
 
Die Schulordnung der Abteimusikschule Brauweiler




01. Der Unterricht (eine Unterrichtseinheit) findet regulär einmal wöchentlich in den Räumen der Abteimusikschule Brauweiler, Guidelplatz 3, 50259 Pulheim-Brauweiler, statt.

02. Die im Vertrag festgehaltene Monatsgebühr für den ausgewählten Kurs und/oder Unterricht behält über die gesamte Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit; neue Angebote werden hierdurch ausgeschlossen. Die Monatsgebühr ist am Ende eines jeden Kalendermonats in voller Höhe und ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten. Ein Probemonat gegen Entgelt ist in unserer Musikschule vorgesehen und automatisch eingeplant. Zusätzlich hat jede(r) neue Musikschüler/in einmal vor seinem / ihrem vertraglichen Verhältnis, die Möglichkeit eine kostenlose Probestunde von 30 Minuten Dauer in Anspruch zu nehmen.

03. Die beiderseitige Kündigung kann jeweils zum 01. Mai oder zum 01. November unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monaten erfolgen (ausschließlich in schriftlicher Form). Darüber hinaus kann die beiderseitige Kündigung innerhalb der ersten dreißig Tage nach Abschluss des Vertrages (siehe Vertragsdatum) erfolgen.

04. Für von der Schülerin / vom Schüler abgesagte oder versäumte Stunden ist die Abteimusikschule Brauweiler grundsätzlich nicht ersatzpflichtig.

05. Bei Ausfall von Unterricht, den der / die Schüler/in nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), von mehr als einem Monat (zusammenhängend), werden Unterrichtsgebühren für die ausfallenden Stunden in besonderen Einzelfällen zurückerstattet.

06. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit. Wege zur Musikschule / von der Musikschule (z. B. nach Hause) werden nicht beaufsichtigt. Die Schülerin / der Schüler ist außerhalb der Aufsichtszeit grundsätzlich nicht über uns versichert.

07. Das Schuljahr der Abteimusikschule Brauweiler beginnt am 01. November eines Kalenderjahres und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Kalenderjahres. Es ist in zwei Abschnitte aufgeteilt: Diese umfassen immer die Zeiträume vom 01. November bis zum 30. April und vom 01. Mai bis zum 31. Oktober. Ein Schuljahr umfasst in der Regel 36 Unterrichtstage. Werden 36 Unterrichtstage im Schuljahr unterschritten, erfolgt in besonderen Fällen eine teilweise anteilige Erstattung der Gebühren.

08. Die Ferien- und Feiertagsordnung der Abteimusikschule Brauweiler richtet sich in vollem Maße und ohne Ausnahmen nach der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien).
Unterrichtsstunden, die zeitlich in den Ferien liegen und aus diesem Grund nicht gehalten werden können, müssen ebenfalls entgeltlich verrichtet werden. Auch Unterrichtstunden, die zeitlich auf einen Feiertag fallen, der nicht in den Ferien liegt, müssen ebenso bezahlt werden; gleiches gilt auch für sog. "Brückenwochenenden" und für "verlängerte Wochenenden". Das Musikschulentgelt stellt eine Jahresgebühr dar, die zu 12 gleichen Raten monatlich fällig ist.

09. Auf dem Vertrag zwischen der Abteimusikschule Brauweiler und der / dem Musikschüler/in bzw. ihrem / seinem gesetzlichen Vertreter müssen folgende Angaben gemacht werden:
* Name und Vorname der Schülerin / des Schülers
* Geburtsdatum der Schülerin / des Schülers
* Name der / des Erziehungsberechtigten
* Anschrift der / des Erziehungsberechtigten
* Telefonnummer der / des Erziehungsberechtigten
* Handynummer der Schülerin / des Schülers
* E-Mail Adresse der Schülerin / des Schülers (falls vorhanden)
* Auswahl des Unterrichtes
* Dauer der Unterrichtseinheit
* Unterrichtsform (Gruppen-, Zweier-, oder Einzelunterricht)
* Vertragsbeginn für den ausgewählten Kurs/Unterricht
* Unterschrift des Schulleiters
* Unterschrift der Musikschülerin / des Musikschülers

* Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten

10. Damit ein Vertragsverhältnis zustande kommt, müssen die Schulordnung, die Gebührenordnung sowie die Zahlungsmodalitäten vom Musikschulnutzer anerkannt und durch zweifache Unterschrift auf dem Vertrag bestätigt werden; das Vertragsverhältnis sieht den Einzug der monatlichen Musikschulgebühr durch ein gültiges und erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ausnahmslos vor.

Gültigkeit / Stand vom 18. September 2023

 
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